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BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74 |
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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Begründung eines Rechtsmittels bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Beklagten im rechtshängigen Rechtsstreit - Qualifizierung von Modernisierungsarbeiten an einem Hühnerstall als "Arbeiten bei Bauwerken" im Sinne des § ...
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Arbeiten bei Bauwerken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2361
- MDR 1978, 44
- DB 1977, 1943
- BauR 1977, 417
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67
Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei …
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
So hat der Senat die Verlegung von Steinholz- bzw. Industriefußböden in bereits "fertige Bauwerke" als "Arbeiten bei Bauwerken" angesehen und deshalb die fünfjährige Verjährungsfrist als maßgeblich erachtet (Urteile vom 11. April 1957 - VII ZR 308/56 = Schäfer/Finnern Rechtsprechung der Bau-Ausführung, Z 2.41 Bl. 1 ff - und 6. November 1969 - BGHZ 53, 43, 45/46). - BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72
Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Auch auf die von der Revision aufgegriffene Frage, ob die Beklagte den Kläger im hier allein maßgeblichen Zeitpunkt der Ablieferung des Werks (BGHZ 62, 63, 68) arglistig getäuscht habe, kommt es nicht an, da die Zahlungsansprüche des Klägers ohnehin nicht verjährt sind. - BGH, 24.06.1970 - VIII ZR 268/67
Auslegung der Klausel "alleinige Haftung gegenüber Dritten" nach der …
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Mit dem Sachverhalt, über den der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem von der Revision erwähnten Urteil NJW 1970, 1594 zu entscheiden hatte, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar.
- BGH, 28.01.1971 - VII ZR 173/69
Schadensersatz wegen Nichterfüllung - positive Vertragsverletzung; Abnahme der …
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Als "Arbeiten an einem Grundstück" hat der Senat dagegen die Erneuerung eines Fensteranstrichs sowie - bei anderer Gelegenheit - den Umbau der Beleuchtungsanlage in Hühnerställen gewertet (Urteile vom 7. Januar 1965 - VII ZR 110/63 = Schäfer/Finnern Z 2.414 Bl. 150 - und 28. Januar 1971 - VII ZR 173/69 = BauR 1971, 128). - BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
Annahme einer einheitlichen Verjährungsfrist für verschiedene Leistungen
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Auch die Beschichtung eines rissig gewordenen Außenputzes hat er hierzu gerechnet und ebenso dort entschieden, wo die Heizung eines teilweise zerstörten Hauses wiederherzustellen, an die im erhalten gebliebenen Teil des Hauses vorhandene Anlage anzuschließen und diese von Koks- auf Ölfeuerung umzustellen war (Urteile vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = WM 1970, 287 - und 8. März 1973 - VII ZR 43/71). - BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73
Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn war allerdings nicht, wie die Revision meint, der Eintritt der Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses, sondern der Ablauf des zweiten Tages nach Ausgabe des Amtsblattes, in dem die Einstellung des Konkursverfahrens bekannt gemacht worden war (§ 76 Abs. 1 Satz 2 KO) und damit Wirksamkeit erlangt hatte (BGHZ 64, 1, 2). - BGH, 08.01.1970 - VII ZR 35/68
Zum Begriff "Arbeiten bei Bauwerken"
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Auch die Beschichtung eines rissig gewordenen Außenputzes hat er hierzu gerechnet und ebenso dort entschieden, wo die Heizung eines teilweise zerstörten Hauses wiederherzustellen, an die im erhalten gebliebenen Teil des Hauses vorhandene Anlage anzuschließen und diese von Koks- auf Ölfeuerung umzustellen war (Urteile vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = WM 1970, 287 - und 8. März 1973 - VII ZR 43/71). - BGH, 11.04.1957 - VII ZR 308/56
Mängel eines Werks aufgrund der Vorleistung eines anderen Unternehmers
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
So hat der Senat die Verlegung von Steinholz- bzw. Industriefußböden in bereits "fertige Bauwerke" als "Arbeiten bei Bauwerken" angesehen und deshalb die fünfjährige Verjährungsfrist als maßgeblich erachtet (Urteile vom 11. April 1957 - VII ZR 308/56 = Schäfer/Finnern Rechtsprechung der Bau-Ausführung, Z 2.41 Bl. 1 ff - und 6. November 1969 - BGHZ 53, 43, 45/46). - BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68
Nochmals: Arbeiten bei Bauwerken: Verlegen von Teppichböden mittels …
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Ob das Verkleben eines Teppichbodens nicht nur zu den "Arbeiten an einem Grundstück", sondern auch zu den einen Teil davon bildenden "Arbeiten bei Bauwerken" gehört, hat er offen gelassen, weil nach dem von ihm zu entscheidenden Sachverhalt auch eine einjährige Verjährungsfrist noch rechtzeitig unterbrochen worden war (NJW 1970, 942, 943). - OLG Hamm, 11.11.1975 - 21 U 42/75
Bauleistung: Einbau einer Einbruchalarmanlage
Auszug aus BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74
Hieran anknüpfend hat dann das Oberlandesgericht Hamm auch die für ein Kaufhaus bestimmte Installation einer Einbruchsalarmanlage als "Arbeit bei einem Bauwerk" behandelt (NJW 1976, 1269). - BGH, 07.01.1965 - VII ZR 110/63
Arglistiges Verschweigen von Mängeln im Zeitpunkt der Abnahme eines Werks - …
- BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist; Benachteiligung von Kaufleuten
Somit ist, da es sich hier ersichtlich um Arbeiten bei Bauwerken gehandelt hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1979 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = LM BGB § 638 Nr. 14; NJW 1977, 2361 m.N.), von der gesetzlichen Fünfjahresfrist für die Gewährleistung (§ 638 BGB ) auszugehen, wie das Berufungsgericht unterstellt. - OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06
Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen …
Zwar kann die Lieferung und der dauerhafte Einbau einer Anlage, die in ihrer wirtschaftlichen und technischen Funktion der Bereicherung der Gebäudesubstanz und der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit des Bauwerks dienen soll, trotz eines u.U. hohen Lieferanteils als Werkvertrag zu bewerten sein (vgl. BGH, Urteil v. 30. September 1971, VII ZR 20/70, BB 1971, 1386, 1387 - Heizungsanlage in Kraftfahrzeughalle; dem folgend für Heizungsanlagen von Wohngebäuden u.a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 1632, und OLG Rostock, CuR 2004, 145; OLG Hamm, MDR 2005, 387; weiter BGH, Urteil v. 16. Juni 1977, VII ZR 334/74, BB 1977, 1224 - Hühnerstallmodernisierung; vgl. auch BGH, Urteil v. 16. Mai 1991, VII ZR 296/90, BauR 1991, 603 - Verklebung von Teppichboden; OLG Celle, Urteil v. 15. August 2001, 20 U 15/01, BauR 2002, 97 - Fließestrichlieferung für eine Baustelle; OLG Düsseldorf, Urteil v. 18. Mai 2001, 22 U 206/99, NJW-RR 2001, 1346 - Einbauküche). - BGH, 22.09.1983 - VII ZR 360/82
Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk
Insoweit kann nicht allgemein, sondern nur nach den Gegebenheiten des Jeweili gen Falles entschieden werden (Senatsurteile NJW 1974, 136 Nr. 6; 1977, 2361 und vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 = LM § 638 BGB Nr. 14 « BauR 1970, 47 « WM 1970, 287).
- OLG Köln, 19.12.1990 - 2 U 64/90
Streitverkündung; Anwaltshaftung; Prozeß; Anspruch auf Schadloshaltung; …
Denn der fünfjährigen Verjährungsfrist unterliegen nicht nur Gewährleistungsansprüche aus solchen Arbeiten, die der Herstellung eines neuen Gebäudes dienen, sondern auch solche, die für die Erneuerung oder den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (BGH NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; 1977, 2361; NJW 1984, 168; NJW 1987, 837; NJW-RR 1990, 787, 788). - BGH, 30.03.1978 - VII ZR 48/77
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Dient eine Tätigkeit nur der Instandsetzung oder Veränderung eines schon bestehenden Gebäudes, so zählt sie zu den Bauwerksarbeiten, wenn sie nach Art und Umfang für die Erneuerung und den Bestand des ganzen Gebäudes wesentliche Bedeutung hat und die eingebauten Teile mit dem Bauwerk dauernd und fest verbunden sind (vgl. u.a. BGHZ 19, 319, 324; 53, 43, 45; BGH NJW 1974, 136; 1977, 2361; und 8. März 1973 - VII ZR 43/71 = Schäfer/Finnern Z 4.10 Bl. 31;… Glanzmann a.a.O. Rn. 38;… Ingenstau/Korbion, VOB/A, 8. Aufl. § 1 Rn. 5 a). - BGH, 05.04.1984 - VIII ZR 21/83
Zum Sachmängelgewährleistungsausschluß in notariellen Urkunden bei neu …
Somit ist, da es sich hier ersichtlich um Arbeiten bei Bauwerken gehandelt hat (vgl. Senatsurteile vom 8.1.1979 = BauR 1970, 47 = LM BGB § 638 Nr. 14; NJW 1977, 2361 m. N.), von der gesetzlichen Fünfjahresfrist für die Gewährleistung ( § 638 BGB ) auszugehen, wie das Berufungsgericht unterstellt. - OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88
Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; Geltendmachung der …
Hierunter sind auch solche Teilarbeiten zu zählen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (vgl. BGH NJW 84, 168; 77, 2361; 74, 136; 70, 942).